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   OVG Niedersachsen, 14.02.1994 - 12 L 7232/91   

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OVG Niedersachsen, 14.02.1994 - 12 L 7232/91 (https://dejure.org/1994,7036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 (https://dejure.org/1994,7036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 12 L 7232/91 (https://dejure.org/1994,7036)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 16a Abs. 1 GG; § 51 AuslG
    Religiöse Prägung; Ahamadis; Pakistan; Verfolgung; Religiöse Identität; Verfolgungsmaßnahmen; Wahrscheinlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Religiöse Prägung; Ahamadis; Pakistan; Verfolgung; Religiöse Identität; Verfolgungsmaßnahmen; Wahrscheinlichkeit

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.1994 - 12 L 7232/91
    Der Senat hält in Kenntnis der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - an seiner Rechtsprechung fest, daß religiös geprägte Ahmadis in Pakistan mit politischer Verfolgung zu rechnen haben.
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 77/94

    Keine beachtliche Gefahr einer Gruppenverfolgung von Ahmadis in Pakistan; zum

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten und nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 7. Dezember 1992 - 10 UE 1358/86 dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 ; Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 10 UE 102/94

    Asylrecht: Pakistan - mittelbare Gruppenverfolgung der Ahmadis; fehlende

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-private und nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 UE 2243/87 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 19.01.1995 - 10 UE 212/94

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach sec

    298-C PPC ein, denn ihr Geltungsbereich ist nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem Urteil vom 10. September 1993 - 10 UE 297/90 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 675/94

    Asylrecht: Pakistan - zur Lage der Mitglieder der Lahore-Gruppe

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 10. September 1993 -- 10 UE 297/90 -- dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 -- 3 R 8/89 --; Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 -- 12 L 7232/91 --; OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 -- 19 A 10010/90 --; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 -- 13 A 15/87 -- InfAuslR 1990 S. 350 ; Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 -- 21 B 88.30986 -- und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 -- A 16 S 1437/92 --; vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 und im Beschluß vom 14.01.1992 -- 2 BvR 1300/89 -- InfAuslR 1992 S. 145 unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 1616/92

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach PPC

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 10. September 1993 - 10 UE 297/90 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.- Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan: Inhaftierung wegen eines Verstoßes

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem Urteil vom 10. September 1993 - 10 UE 297/90 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • BVerwG, 02.12.1994 - 9 C 66.94

    Voraussetzungen für eine Asylberechtigung auf Grund religiöser Verfolgung -

    Dem Senat ist zwar bekannt, daß andere Oberverwaltungsgerichte derartige Überlegungen angestellt haben, und das Berufungsgericht in seinen neueren Urteilen davon ausgeht, daß sich die Verfolgungssituation weder durch das - im vorliegenden Berufungsurteil noch nicht berücksichtigte - Urteil des Supreme Court of Pakistan vom 3. Juli 1993 noch durch den Regierungswechsel im Oktober 1993 wesentlich geändert hat (vgl. etwa das Urteil des Berufungsgerichts vom 14. Februar 1994 - 12 L 7232/91 -).
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